Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in den Schwerpunkten Lernen und sozial emotionale Entwicklung werden an der GSE sowohl im Schulzweig Lernen als auch im inklusiven Unterricht gefördert. Prinzipiell besteht auch die Möglichkeit des inklusiven Unterrichts für Kinder mit einem anderen Förderschwerpunkt (z,B.geistige Entwicklung, motorische Entwicklung, Hören und Sehen), aktuell gibt es hierfür noch keine Nachfrage.
Die Förderung im inklusiven Unterricht erfolgt in der Klassen 5 und 6 in der Förderstufe, in den Klassen 7 – 9 in der Regel im Hauptschulzweig.
Für die Kinder mit sonderpädagogischem Anspruch muss Im Übergang von Klasse 4 der Grundschule in die Klasse 5 der weiterführenden Schule ein Förderausschuss eingerichtet werden. Die für die Grundschule zuständige BFZ-Kraft verfasst hierfür eine förderdiagnostische Stellungnahme. Der Förderausschuss hat die Aufgabe, in Kooperation mit dem Beratungs- und Förderzentrum gemeinsam mit den Eltern, den abgebenden Lehrkräften und der aufnehmenden Schule die individuelle Lern- und Leistungssituation sowie die Rahmenbedingungen zu erörtern und die Weiterführung des Inkusiven Unterrichts zu empfehlen. Geschieht das einvernehmlich, kann die Schülerin oder der Schüler in Klasse 5 inklusiv gefördert werden. Besteht kein Einvernehmen, obliegt die Entscheidung dem Staatlichen Schulamt.
Für den inklusiven Unterricht bemühen wir uns, feste Jahrgangsteams zu bilden, die aus den Klassen- bzw. Fachlehrkräften und Förderschulkräften bestehen. Durch die Freiwilligkeit des Unterrichtens in inklusiven Strukturen ist die Motivation der Lehrkräfte in Hinblick auf Kooperation und das Ausprobieren anderer Lernwege sowie die Arbeit an einem inklusiven Curriculum gegeben. Darüber hinaus sind die Teams über mehrere Jahrgänge stabil geblieben, sodass auch die Kontinuität gewährleistet ist. Dabei ist es uns wichtig, dass durch die Doppelbesetzung Möglichkeiten der Entwicklung von Unterrichtsformen und -methoden geschaffen werden, die alle Kindern gleichermaßen zugute kommen und sie in ihrem individuellen Lernweg begleiten und unterstützen. Exemplarisch sind hier die Wochenplan bzw. Freiarbeit zu nennen sowie Formen des kooperativen Lernens. Ein weiterer Aspekt ist, die Schülerinnen und Schüler dabei zu unterstützen, im Austausch mit ihren Lehrkräften und Eltern ihren Lernstand einzuschätzen und für sich – im Sinne eines eigenverantwortlichen Lernens – nächste Ziele zu benennen.
In der Förderstufe, in der die Verkursung in den Fächern Englisch und Mathematik auf A-, B- und C-Niveau (entsprechend der Schulzweige) ab der Klasse 6 vorgesehen ist, sprach sich in den vergangenen Jahren aufgrund der positiven Erfahrungen durch den binnendifferenzierten Unterricht ein Großteil der Eltern dafür aus, dass die Schülerschaft der Inklusionsklasse als Lerngruppe zusammenbleibt und nicht verkurst wird.
Die Klassenteams nehmen regelmäßig an Fortbildungen zum Thema Unterricht in Inklusiven Strukturen teil, durch regelmäßige Konferenzen ist der kollegiale Austausch gegeben. Darüber hinaus stehen die von den Inklusionsteams erstellten Differenzierungs- und Anschauungsmaterialien auch den Kollegen der anderen Förderstufenklassen zur Verfügung.